Cookies
Cookies und ähnliche Technologien
Technisch konfigurierte Speicherungen: ___BPS (Sitzung, bis zu ein Jahr), ___BP_ID (Besucherkennung, bis zu zwei Jahre) sowie cookie_consent_user_accepted, cookie_consent_level und cookie_consent_user_consent_token (Einwilligungsentscheidung, derzeit bis zu 3650 Tage). Anbieter ist Posuvné brány s. r. o. bzw. die eingesetzte Consent-Komponente. Eine lange technische Laufzeit ersetzt nicht die Prüfung der rechtlichen Angemessenheit.
Cookies speichern Informationen im Browser; ähnliche Technologien können auf andere Informationen in Ihrem Endgerät zugreifen. Nach § 25 TDDDG ist hierfür grundsätzlich eine informierte Einwilligung erforderlich. Ausnahmen betreffen die reine Nachrichtenübertragung und Zugriffe, die für einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich sind. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten ist zusätzlich nach der DSGVO zu beurteilen.
Notwendige Funktionen
Hierzu können die Aufrechterhaltung einer angeforderten Sitzung und das Speichern Ihrer Datenschutzauswahl zählen. Nicht jede technische Sicherheitsmaßnahme ist allein aufgrund ihrer Bezeichnung von der Einwilligung ausgenommen. Diese Kennungen erhalten eine angeforderte Sitzung, ordnen wiederkehrende Besuche zu und merken sich die Datenschutzauswahl. Ob ___BP_ID für einen konkret gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist, muss getrennt von seiner technischen Bezeichnung beurteilt werden; für nicht erforderliche Zugriffe ist vorherige Einwilligung nötig.
Analyse und Werbung
Für Fortamigo.de sind Google Analytics 4 und Google Ads konfiguriert. Solche Dienste können unter anderem Besucherkennungen, Nutzungs- und Geräteinformationen verarbeiten. Für einwilligungsbedürftige Funktionen ist Ihre vorherige, zweckbezogene Auswahl erforderlich. Weiteres Surfen oder das Absenden einer Produktanfrage ersetzt diese Einwilligung nicht.
Google Analytics 4 kann nach Aktivierung insbesondere _ga und _ga_* setzen; die von Google dokumentierte Standardlaufzeit beträgt bis zu zwei Jahre, sofern die konkrete Konfiguration sie nicht verkürzt. Google Ads kann zusätzliche Werbe-Kennungen verwenden. Vor einer zustimmungspflichtigen Speicherung ist die Einwilligung einzuholen. Googles Consent Mode kann auch bei verweigerter Speicherung technische Signale übertragen; diese sind nicht schon deshalb rechtlich irrelevant.
Formularschutz
Google reCAPTCHA wird für die Missbrauchserkennung eingesetzt. Das Skript kann bereits beim Seitenaufruf eine Verbindung zu Google herstellen. Bei der Formularprüfung werden der Token und die IP-Adresse übermittelt. Google beschreibt das Cookie _GRECAPTCHA zur Risikoanalyse. Das Skript kommt von google.com und kann schon beim Seitenaufruf Daten an Google senden. Google nennt _GRECAPTCHA als Risiko-Kennung; dessen konkrete Browserlaufzeit steuert Google. Die rechtliche Einordnung dieses Gerätezugriffs und eine etwa nötige vorherige Einwilligung richten sich nach seinem tatsächlichen Einsatz, nicht allein nach dem Etikett „Sicherheit“.
Auswahl ändern oder widerrufen
Einwilligungsbedürftige Zwecke müssen Sie ablehnen können; eine Anfrage darf nicht von einer Werbeeinwilligung abhängen. Ihre Auswahl soll über „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich jederzeit erreichbar sein. Im Banner können Sie nicht notwendige Zwecke ablehnen. Den Dialog öffnen Sie später über „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich; dort lässt sich die Auswahl für die Zukunft ändern oder widerrufen. Bereits gesetzte Cookies können Sie zusätzlich im Browser löschen. Die Anfragefunktion erfordert keine Werbeeinwilligung. Im Browser können Sie zusätzlich gespeicherte Cookies löschen oder begrenzen; dies kann angeforderte Funktionen beeinträchtigen und ersetzt nicht die Auswahl im Einwilligungsdialog.
Personenbezogene Verarbeitungen, Empfänger, Drittlandübermittlungen und Ihre Rechte erläutert die Datenschutzerklärung. Fragen: [email protected].